Die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Feuerlöschern (alle 2 Jahre) gewährleistet die Einhaltung von gesetzlichen Verordnungen. Die Wartung dient zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers.
Die Prüfung erfolgt nach DIN 14406 T4 bzw. DIN EN 3.
Um die Funktionsfähigkeit einer RWA – Anlage gewährleisten zu können, ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung notwendig.
Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit erfolgt nach DIN 18232 bzw. DIN EN 12101.
Um die Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern gewährleisten zu können, ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung notwendig.
Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit erfolgt nach DIN 14676 bzw. DIN EN 14604.